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LVA - Lebensmittel. Vertrauen. Analysen.

Zugangsvoraussetzungen

Alle Personen, welche Interesse an einer Zertifizierung besitzen, haben Zugang zu den Diensten der Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA CERT GMBH. Außer den genannten fachlichen Zugangsvoraussetzungen gibt es keine Einschränkungen für die Zulassung zur Zertifizierungsprüfung.

Erst-Zertifizierung

Zur Zulassung zur Zertifizierungsprüfung sind folgende Qualifikationen vom Zertifikatswerber zu erfüllen und bei der Anmeldung nachzuweisen:
-> mindestens zwei Jahre Praxis im Bereich Lebensmittelsicherheit
-> mindestens absolvierte Seminarstunden im Ausmaß von 30 Stunden innerhalb von 2 Jahren von LVA Seminaren (Andere Seminare können nicht zugelassen werden da die LVA als Ausbildungspartner von TÜV AUSTRIA validiert wurde).
Ein Eintagesseminar der LVA hat einen Ausbildungswert von 8 Stunden.
->Positive Prüfung

Teile der Prüfung

A) Schriftliche Klausur
Zur schriftlichen Klausur können nur Prüfungskandidaten zugelassen werden, die die Bestimmungen der einschlägigen Prüfungsordnungen erfüllen. Bezüglich des Prüfungsumfanges gibt es einen Fachthemenkatalog mit Prüfungsfragen, die der Prüfungskandidat bei der Anmeldung zur Prüfung erhält. Die Prüfungsinhalte werden alle im Rahmen der LVA Seminare besprochen und setzen sich aus folgenden Themen zusammen:

  • Lebensmittelmikrobiologie
  • HACCP
  • Gute Hygienepraxis (GHP)
  • Wissensüberblick über die einschlägigen Gesetze und Verordnungen, das LMSVG sowie alle  weiteren Verordnungen und Richtlinien und die österreichischen Leitlinien
  • Im Überblick: Lebensmittelstandards (wie z.B. HACCP, IFS, BRC, SQF, BRC/IoP) und Normen wie ISO 22000 : 2005
  • Lieferantenmanagement und –audits
  • Interne Audits und Begehungen
  • Schulung der eigenen Mitarbeiter und Kollegen nach VO(EU)852/2004
  • Verpackungen in der LM Brache,
  • Lebensmitteltechnologie
  • Kennzeichnung und Deklaration,
  • Regelungen bezüglich Allergene und Gentechnik,
  • Vertiefende Kenntnisse zu den einzelnen Standards und Normen.
  • Produktsicherheit im Lebensmittelbereich,
  • Krisenmanagement,
  • Rückverfolgbarkeit

Die schriftliche Prüfung wird mittels schriftlichem Fragebogen abgehalten. Dieser besteht aus 20 Fragen als Multiple-Choice-Test und offenen Fragen. Pro Frage sind 5 Punkte zu erreichen. Die Arbeitszeit für eine schriftliche Klausur beträgt 60 Minuten. Die Zeit der Bekanntgabe der Prüfungsfragen ist in die Arbeitszeit nicht einzurechnen.
Die Referenten  der LVA-Seminare setzen die möglichen Prüfungsfragen und Antworten in ihrem jeweiligen Fachgebiet fest, wobei der Vorsitzende der Prüfungskommission die Geheimhaltung sicherzustellen hat.

B) Mündliche Prüfung
Das mündliche Fachgespräch findet zum jeweilig festgesetzten Termin gemeinsam mit der schriftlichen Klausurarbeit statt.

Das Fachgespräch zwischen dem Prüfungskandidaten und der Prüfungskommission dient der Beurteilung der didaktischen und fachlichen Fähigkeiten des Prüfungskandidaten und besteht aus:
- 1 vertiefenden Frage zur Projektarbeit
- 1 Prüfungsfrage zum Thema Hygienemanagement
Zur Beantwortung der beiden Fragen erhält der Kandidat eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten. Für die Beurteilung des mündlichen Fachgespräches werden die Beantwortung der beiden Fragen sowie die Präsentation der Projektarbeit  herangezogen. Jedem Mitglied der Prüfungskommission kommt bei der Beschlussfassung eine Stimme zu. Stimmenthaltung ist
unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission. Die Beurteilung erfolgt nach der fünfstufigen Notenskala.

C) Projektarbeit
Die Projektarbeit soll ein Thema aus dem Bereich der Lebensmittelsicherheit umfassen und das Fachwissen des Abfassenden reflektieren. Von Seiten des Zertifizierungsprüfers werden Themenbereiche für die Projektarbeit nach der Anmeldung vorgeschlagen. Die Arbeitsdauer für die Projektarbeit beträgt 4 bis 5 Wochen. Das Thema der Projektarbeit soll bis zum jeweils gültigen Termin eingereicht werden und wird von der TÜV AUSTRIA CERT GMBH, im Zweifelsfall von der Prüfungskommission bestätigt. Änderungen des einmal festgelegten Themas sind nur mit Zustimmung der Prüfungskommission einmalig zulässig.

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